Urteil

Apotheker muss wegen Rezeptbetruges in Haft

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FRANKFURT/MAIN. 850.000 Euro Schaden: Wegen eines groß angelegten Rezeptbetruges hat das Landgericht Frankfurt einen 60 Jahre alten Apotheker zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt (Az.: 3440 Js 219495/11). Eine ehemalige Sprechstundenhilfe (53), die dem Apotheker Blanko-Rezeptblöcke und Arztstempel besorgt hatte, erhielt am Freitag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Zudem muss sie 300 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Beide wurden wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Der Apotheker hatte in 41 Fällen Abrechnungen für teure Medikamente zur Nachsorge von Lebertransplantationen bei Krankenkassen eingereicht, die er in Wirklichkeit gar nicht an Patienten ausgegeben hatte. Dafür benutzte er die von der Mitangeklagten erhaltenen Blanko-Rezepte und Patientendaten, die sie ihm beschafft hatte. Der Schaden belief sich auf rund 850.000 Euro. Vor Gericht legten beide Angeklagten Geständnisse ab. Eine Bewährungsstrafe kam laut Urteil aber nur für die Mitangeklagte in Betracht. Beim Apotheker sei der entstandene Schaden dafür zu hoch.(dpa)

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