Der Spielraum für Ärzte, eine beruflich erworbene COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit anerkennen zu lassen, ist größer, als viele denken. Die Leistungen der DGUV sind ja umfassend.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will den Apothekern ärztliche Aufgaben übertragen. Vorher muss er aber noch die Auseinandersetzung um die Rabatte des Versandhandels befrieden.