Referentenentwurf
Krankenhausreform: Warken legt Gesetzesentwurf mit weitreichenden Änderungen vor
Das Gesundheitsministerium hat ganze Arbeit geleistet. Das Anpassungsgesetz für die Krankenhausreform ermöglicht weitreichende Ausnahmen für die Länder – ruft aber auch massive Kritik hervor.
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Achtung, Umbau von Lauterbachs Klinik-Reform: Nachfolgerin Warken pkant umfassende Änderungen mit ihrem Anpassungsgesetz.
© Michael Bihlmayer / CHROMORANGE / picture alliance
Berlin. Mehr Ausnahmen und eine „alltagstaugliche“ Ausgestaltung, wie Nina Warken es nennt: Rund einen Monat nach dem Bund-Länder-Treffen zur Krankenhausreform hat die Bundesgesundheitsministerin (BMG) den schon länger angekündigten Referentenentwurf vorgelegt. Das Papier liegt der Ärzte Zeitung vor.
Die Verbändeanhörung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) läuft bis zum 21. August. Für September ist der Kabinettsentwurf geplant. Bis Jahresende soll das Gesetz im Bundestag beschossen werden, wie Warken nach dem Treffen mit den Ländern Anfang Juli angekündigt hatte.
Forderungen der Länder erfüllt
Nach dieser Runde hatte die CDU-Politikerin versprochen, dass die Forderungen der Bundesländer angekommen seien und in die Arbeit des BMG einfließen würden. Wie der vorliegende Referentenentwurf zeigt, hat das Ministerium Wort gehalten.
Transformation der Kliniklandschaft
Krankenhausreform: Warken will Ländern mehr Zeit für Umsetzung geben
Demnach sind weitreichende Änderungen am Ende 2024 noch unter dem Vorgänger Karl Lauterbach in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) geplant, „um die praktische Umsetzung der Regelungen aus dem KHVVG zu erleichtern“, wie es im Entwurf heißt. Das Ziel sei weiterhin eine „qualitative, bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zu gewährleisten“, die ab „praxisgerecht fortentwickelt“ werden soll.
Ausnahmen deutlich erweitert
Im Fokus stehen Ausnahmemöglichkeiten, die deutlich erweitert werden: So können künftig allein die Länder entscheiden, welche Ausnahmen sie bei der Zuweisung von Leistungsgruppen an Kliniken zulassen – auch wenn die Häuser die definierten Qualitätskriterien nicht erfüllen.
Das BMG spricht von „mehr Gestaltungsspielraum“ und entspricht damit einer der zentralen Forderung der Länder. Kritiker sehen darin eine Aufweichung von Qualtitätsvorgaben zulasten der Patientensicherheit.
Kassen sprechen von „Aufweichungsgesetz“
So erklärte Stefanie Stoff-Ahnis vom GKV-Spitzenverband: „Mit den vorgelegten Anpassungsvorschlägen zur Krankenhausreform sollen den Ländern weitreichende Ausnahmeregelungen ermöglicht werden. Eine solche Aufweichung der geplanten Qualitätsvorgaben würde die zentralen Ziele der Reform – eine bundesweit einheitliche und hohe Behandlungsqualität für mehr Patientensicherheit – nachhaltig gefährden.“
AOK-Verbandschefin Dr. Carola Reimann sprach von einer deutlichen Verwässerung des auf Qualität und Patientenschutz ausgerichteten KHVVG. Sie forderte, die geplanten Ausnahmeregelungen wieder deutlich einzuschränken, damit das KHAG nicht noch zu einem „Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz“ werde.
Grüne beklagen „folgenschweren Kurswechsel“
Die Möglichkeit für Bundesländer, von den einheitlichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen abzuweichen, öffne einer „willkürlichen Zuweisung von Leistungsgruppen Tür und Tor“. Dies hätte zur Folge, dass Krankenhäuser auch zukünftig Leistungen anbieten könnten, für die sie nicht die notwendige personelle und technische Ausstattung oder ausreichende Erfahrung verfügten: „Eine solche Gelegenheitsversorgung geht klar zulasten der Patientinnen und Patienten“, betonte die stellvertretende Vorstandschefin des Verbands.
Aus Sicht der Grünen-Bundestagsfraktion ist Warkens Entwurf „kein technisches Update.“ Er sei vielmehr „ein folgenschwerer Kurswechsel - weg von klarer Steuerung, hin zu struktureller Beliebigkeit. Das ist keine mutige Strukturreform, sondern ein Rückfall in alte Muster“, schrieb der gesundheitspolitische Sprecher Dr. Janosch Dahmen auf der Plattform X. (gab/bwa)