Das Bundesverfassungsgericht hat es im Eilverfahren abgelehnt, Verteilungskriterien für knappe medizinische Güter festzulegen. Gut so, denn nötig ist eine gesellschaftliche Debatte.
Künstliche Befruchtung ist aufwändig. Ein Finanzgericht hat jetzt die Kosten auch bei Unverheirateten als außergewöhnliche Belastungen anerkannt – unter einer Voraussetzung.
Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine schnelle Entscheidung zur Triage bei COVID-19 ab. Ein zusätzliches Fachgremium, das über Verteilungskriterien berät, ist für die Richter kein gangbarer Weg.
Nachdem Karlsruhe den Paragrafen 217 StGB gekippt hat, steht die Sterbehilfe auf der politischen Agenda. Spahns Ministerium wertet derweil über 50 Eingaben aus.