Paragraf 217 StGB

Bereits über 50 Stellungnahmen zu Neuregelungen zur Suizidhilfe

Nachdem Karlsruhe den Paragrafen 217 StGB gekippt hat, steht die Sterbehilfe auf der politischen Agenda. Spahns Ministerium wertet derweil über 50 Eingaben aus.

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Berlin. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe sind bis dato mindestens 52 Stellungnahmen zu möglichen Neuregelungen beim Bundesgesundheitsministerium eingegangen. Die Sichtung dauert noch an, wie das Ministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag antwortete.

Um einen breiten Austausch zu unterstützen, habe man bei Verbänden, Fachgesellschaften, Kirchen und Sachverständigen aus den Bereichen Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften praktische und wissenschaftliche Erfahrungen eingeholt.

Von den 52 eingegangenen Stellungnahmen seien 30 auf eigene Initiative geschickt worden. Nähere Angaben zu den Absendern machte das Ministerium nicht. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte zahlreiche Verbände und Institutionen Mitte April selbst zur Stellungnahme aufgerufen. Als Frist war dafür seinerzeit der 9. Juni genannt.

Die Karlsruher Richter hatte Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt – es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf. Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus, etwa Beratungspflichten und Wartefristen.

Das Gesundheitsministerium machte in der Antwort deutlich, eine mögliche Neuregelung bedürfe einer sorgfältigen Prüfung aller vom Verfassungsgericht aufgezeigten Anforderungen. Dazu seien vertiefte Diskussionen im Parlament und in der Bundesregierung notwendig. (dpa/eb)

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