Lange Zeit gab es keine Bewegung in der Debatte um neue Versorgungsstrukturen für Schmerzpatienten. Jetzt legt die DGS ein völlig neues Konzept für den ambulanten Bereich vor.
Scheidet ein Arzt aus einem als Berufsausübungsgemeinschaft betriebenen Dialysezentrum aus, kann er den Versorgungsauftrag nicht mitnehmen, so das Bundessozialgericht.