Die Landesregierung von Baden-Württemberg soll Konsequenzen benennen, die aus dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten an Kliniken (Az.: B 12 R 11/18 R u.a.) zu ziehen sind.
KV Nordrhein und Kassen einigen sich über Details der Kooperationsverträge von Vertragsärzten mit Pflegeheimen. Eine Datenbank soll den Austausch aller Akteure erleichtern.