Kooperation mit Heimen

Regelmäßige Visite wird in Nordrhein aufgewertet

KV Nordrhein und Kassen einigen sich über Details der Kooperationsverträge von Vertragsärzten mit Pflegeheimen. Eine Datenbank soll den Austausch aller Akteure erleichtern.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Regelmäßige Visite im Heim – in Nordrhein entweder durch Ärzte oder Praxis-Assistentinnen.

Regelmäßige Visite im Heim – in Nordrhein entweder durch Ärzte oder Praxis-Assistentinnen.

© Robert Kneschke / fotolia.com

DÜSSELDORF. In Nordrhein gibt es neue Anreize, um die ärztliche Versorgung von Pflegeheimbewohnern zu verbessern. Eine Vereinbarung zwischen der KV Nordrhein (KVNo) und den rheinischen Krankenkassen sieht dafür spezielle Leistungen vor, die extrabudgetär vergütet werden. Beteiligen können sich niedergelassene Ärzte, die Kooperationsverträge mit mindestens einem Pflegeheim abgeschlossen haben.

Die Vereinbarung gilt vom 1. Oktober dieses Jahres bis Ende März 2022. Sie löst die bisherigen Pflegeheimverträge ab, die nur von manchen Kassen abgeschlossen worden waren.

Als Teil des Honorarabschlusses für 2019 hatten sich die KVNo und die Kassen im März darauf verständigt, dass die Versorgung von Heimbewohnern mit 16,5 Millionen Euro gefördert wird (wir berichteten). Jetzt haben sich die Vertragspartner über die Einzelheiten geeinigt.

Kooperierend oder koordinierend?

Die Vereinbarung unterscheidet zwischen koordinierenden Ärzten – in der Regel die Hausärzte – und kooperierenden Fachärzten. Zu den Aufgaben der koordinierenden Ärzte gehören mindestens drei Besuche pro Quartal in den Heimen, mit denen sie einen Kooperationsvertrag geschlossen haben. Mindestens zweimal im Quartal ist eine Visite bei jedem betreuten Heimbewohner vorgesehen.

Diese Leistung kann an eine nicht-ärztliche Praxis-Assistentin (NäPa) delegiert werden. Die Visiten werden mit 11,50 Euro bei den Ärzten und 5,00 Euro bei den NäPas vergütet.

Bei den kooperierenden Fachärzten ist neben einem Besuch pro Quartal im Heim mindestens eine Visite jedes Bewohners verpflichtend, auch sie kann an eine NäPa delegiert werden. Die Vergütung ist identisch mit der der koordinierenden Ärzte. Innerhalb von drei Monaten nach Start der Behandlung unter den Bedingungen des Vertrags sowie bei neuen Patienten muss eine gemeinsame Visite durch den koordinierenden Arzt und bis zu zwei kooperierenden Ärzten erfolgen.

Dazu zählen die Überprüfung und Besprechung des Gesundheitszustands und der gesundheitlichen Entwicklung sowie die Kontrolle der Medikation. Ziel dabei ist es, dass der Patient nicht mehr als fünf Wirkstoffe erhält. Für die gemeinsame Visite, die danach einmal pro Jahr stattfinden soll, erhalten Ärzte jeweils 15 Euro.

Pflegeheim-Datenbank geplant

Angestrebt wird eine Verbesserung der Strukturen in Nordrhein. Die KVNo will die Ärzte bei der Vernetzung untereinander und mit den Heimen unterstützen. Geplant ist der Aufbau einer Pflegeheim-Datenbank mit Informationen über die Ausstattung der Heime und bestehende Kooperationsvereinbarungen.

„Wir wollen mit dieser Vereinbarung das Thema Pflegeheimversorgung, das uns seit Langem intensiv beschäftigt, gemeinsam mit den Heimen und ihren Trägern voranbringen und die Voraussetzungen dafür sowohl für unsere Mitglieder als auch die Patienten verbessern“, sagte der KVNo-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann. Man müsse sich auf die Herausforderung einstellen, dass den schwindenden Ressourcen auf ärztlicher Seite ein immer größerer Bedarf bei älteren, multimorbiden Patienten in Pflegeeinrichtungen gegenübersteht.

Matthias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, bezeichnete für die Krankenkassen die Vereinbarung als wichtigen Schritt, um die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen nachhaltig zu verbessern.

„Unser langfristiges Ziel ist eine qualitativ hochwertige und koordinierte ärztliche Versorgung, die den Bewohnerinnen und Bewohnern unmittelbar zugutekommt.“ Das könne über eine verbesserte Medikation und die Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte erreicht werden.

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