Direkt zum Inhaltsbereich

Baden-Württemberg

SPD fragt nach Honorarärzten

Veröffentlicht:

STUTTGART. Die Landesregierung von Baden-Württemberg soll Konsequenzen benennen, die aus dem jüngsten Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Honorarärzten an Kliniken (Az.: B 12 R 11/18 R u.a.) zu ziehen sind. Das fordert in einem eigenen Antrag jetzt der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Hinderer.

Auskunft wünscht Hinderer unter anderem darüber, wie viele Honorarärzte an landeseigenen Kliniken beschäftigt sind, in welchem Umfang „nachträglich Sozialversicherungsbeiträge anfallen und wie diese finanziert werden“.

Zudem will der Sozialdemokrat wissen, ob wegen der „nun deutlich geringeren Möglichkeiten zur Beschäftigung von Honorarärzten negative Auswirkungen auf die Versorgung“ zu befürchten sind und wie die Landesregierung „dem beabsichtigt entgegenzusteuern“.

Anfang Juni hatte das Bundessozialgericht geurteilt, Honorarärzte in Kliniken seien in aller Regel weisungsgebunden tätig und infolgedessen grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Das betrifft vor allem Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, denn von der Rentenversicherung können sich Ärzte, die Mitglied eines Versorgungswerkes sind, befreien lassen.

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Ärzte außen vor, wenn ihr Bruttoeinkommen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Zusätzliche Kosten kommen auf Kliniken in dieser Beziehung nur zu, wenn Honorarärzte weniger verdienen oder freiwillig gesetzlich versichert sind.

Hinderer verweist in seinem Antrag auf Zahlen des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), wonach 2015 fast 60 Prozent der Kliniken Ärzte auf Honorarbasis beschäftigt hätten, die nicht zugleich auch in eigener Praxis oder in einem anderweitigen Angestelltenverhältnis tätig waren. (cw)

Mehr zum Thema

Krisenresilienz

Stromausfall in Reutlingen: Eine Ärztin schildert ihre Erfahrungen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

Post-COVID-Syndrom: Blutwäsche in Studie ohne Nutzen für Betroffene?

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen