Eine Hebamme, die durch falsche Abrechnungen die Krankenkassen um fast 38.000 Euro geprellt hat, darf trotzdem weiterhin ihren Beruf ausüben. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen zugunsten der klagenden Hebamme.
Die Deutsche BKK, mit rund 1,1 Millionen Versicherten die derzeit größte deutsche Betriebskrankenkasse, wird ihren am 1. Juli startenden Hausarztvertrag in Niedersachsen mithilfe der S3C-Schnittstelle der gevko umsetzen.
AOK und KV Niedersachsen führen die Lasertherapie und die Radiofrequenztherapie zur Behandlung von Krampfadern als Kassenleistung ein. Das teilte die KV Niedersachsen mit.