Abrechnungsbetrug

Hebamme darf weiter arbeiten

Veröffentlicht:

GÖTTINGEN. Eine Hebamme, die durch falsche Abrechnungen die Krankenkassen um fast 38.000 Euro geprellt hat, darf trotzdem weiterhin ihren Beruf ausüben. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen zugunsten der klagenden Hebamme.

Das Landessozialamt hatte ihr die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" nach mehr als 30 Jahren entzogen - wegen des erwiesenen Abrechnungsbetruges.

Nach Ansicht der Verwaltungsrichter war der Widerruf der Berufserlaubnis zunächst gerechtfertigt, jedoch nicht mehr zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.

Die Hebamme habe inzwischen den Schaden vollständig beglichen und seitdem ohne Beanstandungen abgerechnet. Damit habe sie gezeigt, dass sie die nach dem Hebammengesetz erforderliche Zuverlässigkeit wiedererlangt habe.

Verbot wäre wirtschaftlicher Untergang

Die Hebamme hatte 2008 bis 2011 etliche falsche Abrechnungen bei den Kassen eingereicht. Das Amtsgericht ahndete die Betrugsfälle im Oktober 2013 mit einem Strafbefehl über 85 Tagessätze.

Die Hebamme verwies vor Gericht nun darauf, dass das Verbot der Berufsbezeichnung ihren wirtschaftlichen Untergang bedeuten würde.

Sie habe sich viele Jahre lang nie etwas zuschulden kommen lassen. Zum Zeitpunkt der Taten habe sie sich in einer Notlage befunden. Ihr Ehemann sei durch eine unheilbare Krankheit zum Frührentner geworden, sie selbst ebenfalls mehrfach schwer erkrankt gewesen.

Dadurch seien bei der Finanzierung dreier Eigentumswohnungen, die sie als Anlageobjekte erworben habe, hohe Darlehensrückstände aufgelaufen. Sie habe sich irgendwann nicht mehr zu helfen gewusst.

Nachdem der Betrug aufgeflogen war, hatte die Hebamme mit allen betroffenen Krankenkassen Vereinbarungen zur Schadenswiedergutmachung geschlossen. (pid)

Az.: 1 A 43/14

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fachsymposium Onkologie

Medizinforschungsgesetz – Turbo für den Standort Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Pfizer Pharma GmbH und MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sozialpharmazeutische Analyse

Warum es bei der Einlösung vieler Entlassrezepte hakt

Die 112 in Nöten

Bündnis: Rettungsdienstreform muss rasch kommen

Europäischer Gastroenterologen-Kongress

Adipositas: Neuer Therapieansatz mit Nanopartikeln

Lesetipps
Schon 5 vor 12? Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sehen die ambulante Versorgung mindestens vor einer Bewährungsprobe.

© Ralf Wehr / stock.adobe.com

Online-Aktion gestartet

Ärzte und Apotheker fordern mehr Rückhalt für ambulante Versorgung