Ein Intensivpfleger arbeitet auf der Intensivstation des Krankenhauses Bethel Berlin an einer an COVID-19 erkrankten Patientin.

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Intensivmediziner beklagen

Zahl der Intensivbetten im freien Fall

Intensivbett belegt: In Bayern sind vielerorts kaum noch Intensivkapazitäten frei.

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COVID-Patienten

In Teilen Bayerns werden die Intensivbetten knapp

Weder rechtliche Vorgaben bei der Einhaltung der Rettungskette noch eine Honorarvereinbarung über eine selbstständige Tätigkeit zwischen Rettungsdienstträger und dem Notarzt begründen aus der Nebentätigkeit eine selbstständige Tätigkeit, betont das Bundessozialgericht in einem Urteil.

© Mathias Ernert, Deutsche Rettungsflugwacht e.V., Mannheim

Bundessozialgericht

Bei Nebenjob Rettungsarzt greift Sozialversicherungspflicht immer

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt betont: Ärzte arbeiten nicht gern im ruinösen Wettbewerb.

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Im Vorfeld des 125. Ärztetags

Bundesärztekammer stellt zwölf Forderungen an künftige Regierung