Im Streit um die Einführung eines Mindestlohnes für die Pflegebranche haben jetzt auch Gewerkschaft und Arbeitgeber die Regierung zum Handeln aufgefordert.
Die Veröffentlichung von Transparenzberichten über die Leistungen und die Qualität von Pflegeheimen ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) in einem rechtskräftigen Grundsatzbeschluss festgehalten.
Die Patientenorganisation Deutsche Hospizstiftung hat die Bundesregierung davor gewarnt, den kürzlich erst beschlossenen Mindestlohn für die 800.000 Mitarbeiter in Pflegeheimen und Pflegediensten zurückzunehmen.