Pflegegesetz III

Pflegeberatung-Dauerzwist mit dem Bund

AOK BAyern

Medicus sucht nach Behandlungsfehlern

Das LSG Mainz hat als oberstes Sozialgericht des Landes Rheinland-Pfalz festgestellt, dass nach dem maßgeblichen Landesrecht trotz der Verflechtung von Wohnungs- und Pflegeanbieter das "Service-Wohnen" kein Heim, sondern eine zulässige Wohnform ist.

© Oliver Berg / dpa

Urteil zur Leistungspflicht

Heim oder häusliche Pflege? Das hängt vom Landesrecht ab

Kommentar

Gefährliche Zwischenform

2015 sind nur zehn Prozent der Heimkontrollen in Berlin unangemeldet erfolgt.

© arahan - Fotolia

Berliner Heimaufsicht

Mehr Kontrollen ohne Anmeldung

Kommentar – Deutscher Zukunftspreis

Großer Bahnhof für Tüftler

Versorgungsforschung

Wissenschaftler widmen sich der Quartierspflege

Palliativversorgung

Häusliche Krankenpflege erweitert