Pflegegesetz III

Pflegeberatung-Dauerzwist mit dem Bund

Kommunen sollen bei der Pflegeberatung vor Ort gestärkt werden. Bei der Umsetzung sind sich Bund und Länder nicht grün.

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BERLIN. Beim Pflegestärkungsgesetz III knirscht es weiter zwischen Bund und Ländern. Erklärtes Ziel der großen Koalition war es, Kommunen stärker bei der Gestaltung der pflegerischen Versorgung vor Ort zu stärken. Geplant sind zudem, dass modellhaft in 60 Kommunen die gesamte Pflegeberatung unter ihrer Federführung erfolgt.

Doch bei der letzten Beratung des PSG III Mitte Dezember 2016 im Bundesrat stimmten die Länderminister nur mit Vorbehalten zu. Die damalige NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) warf der Bundesregierung vor, zuvor getroffene Vereinbarungen unzureichend umgesetzt zu haben. Die Regelungen brächten Modellkommunen und Pflegekassen in Konkurrenz zueinander. Das sei der falsche Weg, hieß es.

Geteilte Verantwortung möglich

In einer Entschließung listeten die Länder ihre Kritik am PSG III auf – erst elf Monate später liegt die Antwort der Regierung vor. In Einzelfragen gibt es Kompromisse. So hat die Regierung im Juli eigens einen Passus nachgebessert: Möglich ist es nun, dass existierende Kooperationen in den Kommunen bestehen bleiben können: Die Verantwortung für die Beratung kann so bei den Pflegekassen bleiben. Das Modellvorhaben kann sich dann auf eine verbesserte Kooperation bei der Beratung fokussieren.

Keine gesonderte Evaluation

In anderen Umsetzungsfragen gibt es jedoch weiter Dissens:

  • So halten die Länder etwa nichts von der Idee, dass der GKVSpitzenverband Empfehlungen zu Zielen, Inhalt und Umsetzung der Modellvorhaben vorlegen soll. Das solle besser per Landesrecht geregelt werden. Die Bundesregierung lehnt das ab. Die GKV-Empfehlungen sollen für ein "Mindestmaß an Vergleichbarkeit der Modellvorhaben" sorgen.
  • Kontra erhalten die Länder auch zu ihrer Forderung nach einer Öffnungsklausel: Im Einzelfall sollten die Pflegekassen auch mehr Geld an die Modellkommunen zahlen. Ablehnung signalisiert der Bund: Keine Verlagerung der Finanzverantwortung auf die Pflegeversicherung!
  • Die Länder fordern eine eigene Evaluierung, mit der untersucht wird, wie sich der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auf die Ausgaben in der Sozialhilfe auswirkt. Nicht nötig, sagt die Bundesregierung. Der Untersuchungsauftrag sei hinreichend breit angelegt.

Zeit, die Differenzen beizulegen, gibt es noch. Denn bevor eine Modellkommune starten kann, muss zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen und der jeweiligen Kommune eine Modellvereinbarung getroffen werden. Hierzu müssen die Länder bis Ende 2018 entsprechende Vorschriften erlassen. Bis Ende 2019 können die Kommunen, die teilnehmen möchten, sich dann bei ihrer zuständigen obersten Landesbehörde bewerben. (fst)

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