Eine neue Form der Überweisung, statt einer Termingarantie - so will die BÄK die schwarz-rote Idee einer maximalen Wartezeit für Termine beim Facharzt verhindern.
Vor jeder IGeL muss der Patient bekanntlich über die Kosten aufgeklärt werden. Doch das gilt nach aktueller Rechtsprechung nicht nur für die selbst erbrachten Leistungen. Wer hier nicht aufpasst, muss mit Schadensersatzzahlungen rechnen.