Das neue Jahr könnte Erleichterungen bei der Finanzierung von Investitionen bringen. Eine Gelegenheit, die Praxisausrichtung nachzujustieren. Entscheidend ist es allerdings, dabei das Team mitzunehmen.
Die Patientenversorgung war durch die Praxisschließungen vieler Haus- und Fachärzte zwischen den Jahren offenbar nicht gefährdet. Nach Auskunft aus einigen KVen melden die Bereitschaftspraxen regen Andrang, aber keine Überlastung.
Wenn wir auf das Jahr 2023 zurückschauen, sind vielen von uns wohl vor allem die Krisen dieser Welt in Erinnerung. Auch im Gesundheitswesen steht nicht alles zum besten. Und doch gab es auch gute Nachrichten – unsere Auswahl im Überblick.
Vergrätzt reagiert die KBV auf die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zu den Ärzteprotesten. Es gehe nicht nur ums Geld, sondern vor allem um die vielen Probleme, die den Praxen zu schaffen machen.
Die Abrechnung der Kosten für den postalischen Versand ärztlicher Bescheinigungen für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes an die Bezugsperson erfolgt über die Kostenpauschale 40129.
Nicht nur an Silvester werden Einsatzkräfte beschimpft und beleidigt. Gewalt gegen Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste ist mittlerweile offenbar „in“, wie eine Umfrage des Deutschen Feuerwehrverbandes zeigt.
Die Anforderungen der MDR an die Zertifizierung bereiten der MedTech-Branche weiter Kummer. Die Mehrheit der Firmen bereinigt ihr Sortiment. Das könnte auch Folgen für die Versorgung haben.
Die KV Niedersachsen fordert das Land Niedersachsen in puncto Landarztquote erneut auf, seine Anstrengungen zu steigern und den Versprechungen der letzten Jahre endlich Taten folgen zu lassen.
Software statt Kiste: Die Einführung der neuen Konnektorgeneration in den Krankenhäusern dürfte auch die digitale Zusammenarbeit mit Arztpraxen voranbringen. Highspeed-Konnektoren und TI-Gateway-Lösungen werden viele Vorteile bringen.
Ab 1. Januar sollen zwei neue Leistungen im EBM den Kinderschutz durch Vertragsärzte verbessern helfen: die Meldung von Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung und die Fallbesprechung dazu.
Seit dem 1. Januar greifen viele Neuerungen – im EBM, Arbeits- und Steuerrecht oder bei der digitalen Vernetzung. Darunter einige Verbesserungen, aber teils auch Mehraufwand. Die wichtigsten Veränderungen für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams haben wir zusammengestellt.