Laborärzte riskieren hohe Honorarkürzungen, wenn sie Überweisungsaufträge an eine Laborgemeinschaft weiterreichen. Auch, wenn sie selbst der Betreiber sind.
Unmutsäußerungen über den Chef in einer privaten SMS sind vom Recht der Meinungsfreiheit geschützt und kein Kündigungsgrund. Das gilt auch für Klinikärzte.
Die Beihilfe für Beamte darf sich bei Medizinprodukten grundsätzlich den Regelungen der GKV anschließen. Das ist zulässig, wenn Ausnahmen im Einzelfall möglich bleiben, wie kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.
Die Pflege Angehöriger kann körperlich und psychisch belastend sein, steuerlich gesehen aber nicht. Eine Steuervergünstigung als fiktive 'außergewöhnliche Belastung' ist deshalb ausgeschlossen, so das Finanzgericht Münster.
Sollen die Krankenkassen lungenkranken Rauchern Arzneien zur Entwöhnung bezahlen dürfen? Das Landessozialgericht Brandenburg schiebt dem GBA einen Riegel vor.