Steuer

Kein Abzug für die Pflege eines Angehörigen

Veröffentlicht:

MÜNSTER. Die Pflege Angehöriger kann körperlich und psychisch belastend sein, steuerlich gesehen aber nicht.

Eine Steuervergünstigung als fiktive "außergewöhnliche Belastung" ist deshalb ausgeschlossen, so das Finanzgericht Münster.

Geklagt hatte eine angestellte Ärztin aus Westfalen. Sie pflegt ihren Vater, der in Pflegestufe II eingestuft war.

In ihrer Steuererklärung für 2011 machte sie hierfür 54.000 Euro bei "außergewöhnlichen Belastungen" geltend. Dabei setzte sie 45 Stunden pro Woche, 40 Wochen pro Jahr und einen Stundensatz von 29,84 Euro an; der Satz entsprach dem für Klinikärzte im Bereitschaftsdienst.

Das Finanzamt berücksichtigte lediglich den Pflegepauschbetrag von 924 Euro. Dies hat das FG Münster in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil bestätigt. Der klare Gesetzeswortlaut lasse nur die Berücksichtigung von "Aufwendungen" als außergewöhnlichen Belastungen zu.

Das seien untypische Geldausgaben, die sich vermögensmindernd auswirken. Solche Aufwendungen habe die pflegende Ärztin nicht gehabt. Die Möglichkeit des Ansatzes fiktiver Pflege-Belastungen lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen. (mwo)

Az.: 11 K 1276/13 E

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Investments in KI überzeugen

Vermögensforscher im Interview

Welche Eigenschaften helfen, reich zu werden

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Lesetipps
Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Patient mit Hypoglykämie, der seinen Blutzuckerspiegel mit einem kontinuierlichen Blutzuckermesssensor und einer Smartphone-App überwacht.

© martenaba / stock.adobe.com

Trotz Schulung

Die wenigsten Diabetes-Patienten reagieren adäquat auf Hypoglykämie