Richtgrößenprüfungen sollen zwar bald Geschichte sein, im Hier und Jetzt müssen sich Ärzte aber noch damit herumschlagen. Vor Weihnachten drohen jetzt wieder Regresse. Selbst bei einem reinen Beratungsvorgang sollten Ärzte Widerspruch einlegen, rät eine Medizinrechtlerin.
Stellt ein Hausarzt trotz kritischer Befunde keine Überweisung zum Facharzt aus, ist das noch nicht als Behandlungsfehler zu werten, wie nun ein Gericht klargestellt hat. Der mündliche Rat zur Weiterbehandlung reicht aus, sofern er in der Patientenakte eindeutig dokumentiert wird.
Das Verbot der Fernbehandlung ist eigentlich gar kein Verbot. Darauf verweist die Bundesärztekammer in einem Papier - und erläutert gleichzeitig, was erlaubt ist.