Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute den Fall eines Berliner Zahnarztes, der auf einem einschlägigen Bewertungsportal im Internet eine wenig schmeichelhafte Note erhielt.
Angestellte Rechtsanwälte in Unternehmen und Verbänden können künftig wieder in ihre berufsständischen Versorgungswerke einzahlen statt in die gesetzliche Rentenversicherung. Ein entsprechendes Gesetz sollte der Bundestag am Donnerstag beschließen.
Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur sind nicht zehnmal teurer als andere Sicherheitsrouter. Und auch das E-Rezept wird kommen. Kurz nach Verabschiedung des E-Health- Gesetzes sorgt die Bundesregierung für etwas Klarheit.
In der KV Westfalen-Lippe soll ab 2016 keinem Patienten mehr eine Verordnung verweigert werden, weil das Budget des Arztes erschöpft ist. Es wird eine neue Systematik der Wirtschaftlichkeitsprüfung geben.
Erstmals verhandelt ein deutsches Gericht die Klage einer Frau, die eine Anti-Baby-Pille für lebensbedrohliche Erkrankungen verantwortlich macht. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf.
Mit den Stimmen der Opposition hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss am Mittwoch einstimmig die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gebilligt.
Wenn Kliniken Zielvereinbarungen mit leitenden Ärzten schließen, müssen sie darüber Auskunft geben. Das wird jetzt im Sozialgesetzbuch noch einmal ausdrücklich klargestellt.