Doping

Gesetz ist in Kraft getreten

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DÜSSELDORF. Das lange umstrittene Anti-Doping-Gesetz ist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am Freitag in Kraft getreten. In den vergangenen Wochen hatte es zuvor die entscheidenden Hürden im Bundestag und im Bundesrat genommen.

"Dieses Gesetz war überfällig, wichtige Strafvorschriften treten jetzt in Kraft", sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Das Gesetz beinhaltet auch ein Verbot des Selbstdopings und des Besitzes entsprechender Substanzen.

Die Sanktionen schließen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ein. Hintermänner müssen in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

"Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Anti-Doping-Gesetz nun wirksamer als bisher gegen Doping im Sport und gegen die dahinter stehenden kriminellen Strukturen vorgehen können", meinte de Maizière. "Ein klares Bekenntnis Deutschlands für einen sauberen und fairen Sport!" (dpa)

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