Urteil
Bundessozialgericht: Weiterbildungsassistent ist noch kein voller Arzt
Weiterbildungsassistenten sind bei der Arbeitszeit nicht vollständig mit Vertragsärzten gleichzusetzen. Zur Begründung hat der Vertragsarztsenat auf den Zweck der Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten verwiesen.