95 Behandlungsfehler hat die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer Hessen für 2024 bestätigt. Damit nähert sich die Zahl den Tiefstwerten zu Beginn des Jahrzehnts an.
In Frankreich haben Verfechter der Sterbehilfe einen Gesetzentwurf erweitert. Die im Sozialausschuss vorgelegte Fassung deklariert ein „Recht“ auf „aktive Sterbehilfe“. Ende Mai wird in der Nationalversammlung abgestimmt.
In Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sind Betriebsräte noch die Ausnahme. Das dürfte sich mit der Zunahme ambulanter Anstellungsverhältnisse früher oder später ändern.
Betriebliche Mitbestimmung ist in Kliniken Realität – in Arztpraxen und MVZ sieht das anders aus. Dr. Thorsten Mihm, Vorsitzender des ersten MVZ-Betriebsrates der Asklepios-Gruppe, erläutert im Interview mit der Ärzte Zeitung die Vorteile einer Arbeitnehmervertretung.
Für eine Sonderbedarfszulassung müssen die Zulassungsgremien den Einzugsbereich der betroffenen Praxis genau prüfen, so das Landessozialgericht in Potsdam.
Das baden-württembergische Sozialministerium hält den Verbund der beiden Universitätskliniken für erforderlich – dadurch verliert das Verbot für den Zusammenschluss durch das Bundeskartellamt seine Wirkung.
Was geschieht, wenn ein tatsächlich bestehender medizinischer Bedarf nicht von der Krankenkasse gezahlt wird? Das Landessozialgericht hat im Fall einer Bezieherin von Bürgergeld geurteilt.
Betreuer müssen auch die Patientenverfügung psychisch erkrankter Menschen berücksichtigen, wenn sie sich darin gegen eine Zwangsbehandlung aussprechen, betont der Bundesgerichtshof.
In letzter Zeit waren in Sachsen Anleitungen im Umlauf, wie Mitarbeiter im Gesundheitsweisen die Pflicht zur Masernimpfung umgehen können. Die KV Sachsen warnt vor Konsequenzen.
Union und SPD lehnen eine Vollakademisierung für Physiotherapeuten und weitere Therapeutenberufe ab. Damit wird sich Deutschland immer weiter von der Entwicklung in Europa abkoppeln.
Ärztinnen und Ärzte, die Videosprechstunden aus dem heimischen Arbeitszimmer abhalten wollen, müssen einiges beachten. Ein Medizinrechtler bot beim DGIM-Kongress eine rechtliche Einordnung.
Die baden-württembergische Landesregierung berichtet in ihrer Antwort auf eine Landtagsanfrage, wie Dokumente ausländischer Ärzte überprüft werden. Für deren generelle Überprüfung durch Anfragen im Ausland gebe es keinen Anlass.
Ein von einem Facharzt für Chirurgie besetzter Vertragsarztsitz kann mangels chirurgischer Qualifikation nicht von einer Fachärztin für Orthopädie fortgeführt werden.