Ärztinnen und Ärzte haben auch dann Anrecht auf eine Berufserlaubnis, wenn sie nicht für alle Bereiche gesundheitlich geeignet sind. Zwar gelte die Approbation unbeschränkt, eröffne faktisch aber nur den Zugang zu geeigneten Fachgebieten.
Der erhoffte generelle Verzicht auf Mini-Regresse ist im Saarland offenbar doch noch in weiter Ferne. Laut KV sind die Kassen nur beim Sprechstundenbedarf zu einer Absenkung der Bagatellgrenze bereit.
Arbeitsteilung bei der Erstellung der Abrechnung schützt nicht vor Strafe und Entzug der Zulassung, so ein Gericht. Fliegt ein Abrechnungsbetrug auf, ist auch der Kollege dran, der die vorbereitete Abrechnung nur unterschrieben hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Triage für nichtig erklärt. Es gab damit Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.