Urteil
Bundesverwaltungsgericht erleichtert Ärzten mit Behinderung Zugang zur Approbation
Ärztinnen und Ärzte haben auch dann Anrecht auf eine Berufserlaubnis, wenn sie nicht für alle Bereiche gesundheitlich geeignet sind. Ein Eingriff in die Berufsfreiheit ist nur in wenigen Fällen zulässig.











