Sozialgericht München
Jeder Arzt muss Abrechnung vor Unterschrift „peinlich genau“ prüfen
Arbeitsteilung bei der Erstellung der Abrechnung schützt nicht vor Strafe und Entzug der Zulassung. Fliegt ein Abrechnungsbetrug auf, ist auch der Kollege dran, der die vorbereitete Abrechnung nur unterschrieben hat.








