Urteil
Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Triage für nichtig erklärt. Es gab damit Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, betont das Gericht.
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          Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
© Uli Deck/picture alliance/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur Triage im Fall knapper Kapazitäten für nichtig erklärt. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.
Während der Corona-Pandemie war die Triage angesichts voller Intensivstationen in den Fokus gerückt. Beim Bundesverfassungsgericht ging es nun um eine 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung.
Berufsfreiheit der Ärzte betont
Die Beschwerde richtete sich unter anderem gegen ein darin geregeltes Verbot einer Ex-post-Triage. Dabei geht es darum, dass die Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit abgebrochen wird, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen.
Die Kläger sahen darin einen Konflikt mit dem Berufsethos: Ärztinnen und Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notlage die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die angegriffenen Vorgaben „wegen fehlender Bundeskompetenz für die konkreten Regelungen“ nun für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Es werde in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte eingegriffen, die – im Rahmen therapeutischer Verantwortung – auch deren Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ einer Heilbehandlung schütze. Dieser Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. (dpa)
Az.: 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23




