Referentenentwurf
Justizministerium will Schutz von Ärzten und Praxispersonal verbessern
Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung und ihr Praxispersonal sollen genauso strafrechtlich geschützt wie Feuerwehrleute oder Angehörige der Rettungsdienste. KBV und weitere Ärzteverbände äußern Lob.
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Das Bundesjustizministerium will den Schutz von Ärzten und ihrem Praxispersonal strafrechtlich besser verankern.
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Berlin. Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf mit dem Ziel vorgelegt, den strafrechtlichen Schutz des Gemeinwesens zu stärken. Konkret soll Paragraf 116 Strafgesetzbuch (Widerstand gegen oder tätlicher Angriffe auf weitere Personen, die eine dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeit ausüben) um einen neuen Tatbestand erweitert werden, so dass auch die Angehörigen bestimmter Heilberufe sowie deren Mitarbeiter ausdrücklich vom Schutzbereich der Paragrafen 113 und 114 StGB erfasst würden.
Letztgenannte Paragrafen regeln die Strafbarkeit des Widerstands gegen und den Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Stellungnahme am Donnerstag die geplante Neuregelung „ausdrücklich begrüßt“. Sie sende ein „wichtiges Signal“ an Bürger, die sich ehrenamtlich oder im beruflichen Kontext für das Gemeinwohl engagierten.
Umfrage und KBV-VV-Resolution zu Angriffen in Arztpraxen
40 Prozent der Praxen haben in den letzten fünf Jahren Gewalt erfahren
Es sei „folgerichtig“, Ärzten und Psychotherapeuten sowie ihrem Praxispersonal den gleichen Schutz zukommen zu lassen wie den Angehörigen von Rettungsdiensten, Feuerwehrleuten oder ärztlichen Mitarbeiten in Notaufnahme und im Bereitschaftsdienst. Diese Personengruppen stehen bisher schon durch Paragraf 115 Absatz 3 StGB unter besonderem Schutz.
Die KBV verweist in ihrer Stellungnahme auf die Ergebnisse einer Online-Umfrage aus dem Jahr 2024. Danach hatten 80 Prozent der über 7.000 befragten Ärzten, Psychotherapeuten und Praxisangestellten binnen der letzten Jahre verbale Gewalt erlebt. Fast die Hälfte habe in den vergangenen fünf Jahren sogar körperliche Gewalt während ihrer Arbeit erfahren.
BÄK-Chef: Das gehört angemessen bestraft
Zuvor hatte bereits der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, erklärt, die Kammer begrüße die geplante Strafverschärfung. Wer Menschen, die anderen helfen wollten, verbal oder körperlich angreife, gefährde das Gemeinwohl. „Das gehört angemessen bestraft“, so Reinhardt anlässlich der Neujahrs-Pressekonferenz der BÄK diese Woche in Berlin.
Grundsätzlich sei eine zunehmende gesellschaftliche Verrohung zu beklagen, so Reinhardt. Umfragen zeigten, dass Ärztinnen und Ärzte – nicht nur in den Notaufnahmen der Krankenhäuser – davon berichteten, dass Angriffe zugenommen hätten.
Die BÄK plane zusammen mit den Landesärztekammern ein Meldetool für derartige Übergriffe. Wichtig sei, dass die Behörden entsprechenden Anzeigen „wirksam“ nachgingen, damit das Gewalt-Phänomen ein „rückläufiges“ werde.
Bereits im Juli 2024 hatte die frühere Koalition den Versuch unternommen, Personen, die dem „Gemeinwohl dienende Tätigkeiten“ ausüben, besser zu schützen. Der Gesetzentwurf wurde jedoch vor dem Bruch der Ampel-Regierung nicht mehr verabschiedet.
Auch die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) äußerten sich lobend zur Initiative aus dem Bundesjustizministerium. „Wer Helfende angreift, muss mit spürbaren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen – und zwar unabhängig davon, ob die Tat in der Notaufnahme, in der ärztlichen oder zahnärztlichen Praxis oder in anderen Versorgungssituationen erfolgt“, sagte BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler am Donnerstag.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Bundesrat in einer Entschließung den besseren Schutz von Mitarbeitern des Gesundheitswesens gefordert. (fst/hom)





