Seit Geltungsbeginn der europäischen Datenschutzgrundverordnung haben Patienten auch in Deutschland Anspruch auf eine kostenlose Erstkopie ihrer Behandlungsunterlagen – auch wenn das Berufsrecht oft noch Gegenteiliges sagt.
Inwieweit darf Kassenpatienten Arztzeit in reinen Privatpraxen angeboten werden? Darüber sind sich Verbraucherschützer und der Terminvermittler Doctolib uneins. Jetzt geht der Rechtsstreit in die zweite Runde.
Prostatabiopsien gehören zum klassischen ambulanten Instrumentarium. Ohne besondere medizinische Gründe vorzuweisen, können Kliniken deshalb keine stationäre Biopsie abrechnen.
Für die Freiluft-Sprechstunde auf dem Wochenmarkt in Hannover-List gibt es doch grünes Licht von der Ärztekammer. Die Ausnahmegenehmigung hat sie an Bedingungen geknüpft.
Nach dem Tod eines Kindes infolge der Narkose für eine Zahnbehandlung muss ein Anästhesist aus Hessen mit einer schärferen Strafe wegen Mordes rechnen. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des Landgerichts Frankfurt auf.
Ärzte können als Gerichtsgutachter in der Regel selbst entscheiden, ob sie die betroffene Person alleine oder im Beisein einer Vertrauensperson begutachten möchten. Ausnahmen gibt es allerdings.
Physiotherapie auf Achse soll die Ausnahme bleiben. Ein stationärer Praxisbetrieb sei wirtschaftlicher. Mit diesem Argument weist der Petitionsausschuss das Ansinnen zurück, Therapieleistungen ausschließlich im Hausbesuch erbringen zu dürfen.
Ein Pädiater der Havellandkliniken soll sich während der Arbeitszeit an Kindern vergangen haben. Der Arzt sitzt in Untersuchungshaft. Die Anzeige einer Mutter führte zu Ermittlungen.
Vertragsärzte, die von einem Pathologen eine Vergütung für die Übersendung von Proben annehmen, müssen nach einem strafrechtlichen Verfahren zusätzlich mit einer Disziplinarstrafe rechnen.
Mit der digitalen Vorprüfung können Praxen schon während des Quartals ihre Honorarabrechnung durchleuchten lassen und vor der Übermittlung Fehler korrigieren. Auch typische Fallstricke lassen sich so identifizieren.
Die Unfallversicherung wollte die Posttraumatische Belastungsstörung eines Sanitäters nicht als Berufskrankheit anerkennen. Dem widersprach nach Vorgabe des Bundes- nun auch das Landessozialgericht.
In den letzten Tagen des Jahres 2025 sind doppelt so viele Abrechnungsstreitfälle zwischen Kassen und Kliniken eingegangen wie sonst in einem ganzen Jahr. Der Grund ist ein Urteil aus dem Vorjahr.
Anfang Dezember ist das „NIS2-Umsetzungsgesetz“ in Kraft getreten. Betroffene Betriebe haben bis 6. März 2026 Zeit, sich beim BSI zur onlinebasierten Meldung „erheblicher“ IT-Sicherheitsvorfälle anzumelden.
Seit Jahren zeigen wissenschaftliche Evaluationen, dass die gesundheitliche Versorgung der AOK Baden-Württemberg durch Vollversorgungsverträge besser ist als die Regelversorgung – abgedeckt durch fast 9.000 Haus- und Fachärzte.
Kooperation
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In Kooperation mit: AOK Baden-Württemberg, Bosch BKK und MEDI Baden-Württemberg