Auch wenn es den ein oder anderen schmerzt: Patienten, die – etwa bei einem Praxiswechsel – einen Satz ihrer Behandlungsunterlagen anfordern, müssen diese beim ersten Mal umsonst erhalten.
Die Versorgungslage für GKV-Versicherte hat sich trotz Mehrausgaben in Milliardenhöhe für eine reibungslosere Terminvergabe der vertragsärztlichen Praxen verschlechtert, bilanziert der Bundesrechnungshof.
In zweiter Instanz hat die Klage eines Gynäkologen gegen einen katholischen Klinikträger in Lippstadt nun doch Erfolg. Zwar nur teilweise, der Mediziner ist aber dennoch „sehr erleichtert“.
Für Streitigkeiten, die das GOÄ-Honorar betreffen, sind neuerdings nur noch Landgerichte zuständig. Das macht Prozesse teurer. Eine Praxisberaterin erläutert, wie Praxen vorbauen können, um solche Streitfälle und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Je höher die Absatzerwartung, desto höher die Preiszugeständnisse des Herstellers: Nach diesem Kalkül versprechen exklusive Lieferbeziehungen auch im Markt patentfreier Biotech-Arzneimittel größtmögliche Einkaufsvorteile.
Eine Vertretung für einen vertragsärztlichen Versorgungsauftrag bleibt nur für sechs Monate genehmigungsfrei. Daran ändert auch eine Verlängerung der Nachbesetzungsfrist durch den Zulassungsausschuss nichts, so ein Landessozialgericht.
Nur wenn Apotheken verpflichtet sind, Arzneimittel nach Rabattvertragslage abzugeben, können die Kasse ihre Nachfragemacht ausspielen. Das ist ihnen ab sofort auch im patentfreien Biologicalmarkt möglich.
Es geht um hohe Verluste wegen fehlgeschlagener Investments. Der Verdacht der Korruption steht im Raum. Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin beschäftigt die Justiz. Nun gibt es ein Urteil.
Hardware- und Betriebskosten der TI müssen von Vertragsärzten teilweise aus eigener Tasche beglichen werden. Das war Wille des Gesetzgebers, so eine Gerichtsentscheidung. Woran die klagenden Ärzte vor Gericht bisher gescheitert sind.
Üblicherweise gehört die medikamentöse Versorgung der Patienten zur nicht gesondert abrechnungsfähigen „allgemeinen Krankenhausleistung“. Im Einzelfall kann das teuer werden.