Landessozialgericht Essen
Bei verlängerter Nachbesetzungsfrist im MVZ wird Vertretungsgenehmigung nötig
Ein Vertreter auf einem vertragsärztlichen Versorgungsauftrag bleibt nur für sechs Monate genehmigungsfrei. Daran ändert auch eine Verlängerung der Nachbesetzungsfrist durch den Zulassungsausschuss nichts, so ein Landessozialgericht.






