Mit einer weiteren Notverordnung will Bundesgesundheitsminister Spahn die Arzneimittelversorgung durch die Corona-Krise bringen. Dabei werden etliche bisherige Regelungen zur Verordnung und Abgabe ausgesetzt.
Das BfArM untersagt den Off-Label-Use Hydroxychloroquin-haltiger Arzneimittel außerhalb stationärer Überwachung. Ambulant darf der Wirkstoff nur noch mit Indikationsangabe verordnet werden.