Die Verordnung von Cannabis an Schmerzpatienten ist erst dann zulässig, wenn andere Therapien auch mit einem multimodalen Ansatz erfolglos geblieben sind. Das hat ein Landessozialgericht entschieden.
Das Bundessozialgericht hat über einen Fall der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach altem Recht geurteilt. Es ging auch um die Frage: Wie verbindlich waren Auskünfte einer Arztpraxis?