Könnte ein beruflicher Zusammenhang mit der Dermatose bestehen? Dann müssen Ärzte eine Verdachtsanzeige beim zuständigen Unfallversicherungsträger des Patienten stellen.

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Patienten mit Verdacht auf beruflich bedingte Hautkrankheiten

BK 5101: Rechtsänderung könnte Berufsdermatologie beflügeln