Patienten mit Verdacht auf beruflich bedingte Hautkrankheiten
BK 5101: Rechtsänderung könnte Berufsdermatologie beflügeln
Patienten mit Berufsdermatosen, der Arbeitsmarkt, aber auch behandelnde Dermatologen profitieren von dem 2021 erfolgten Wegfall des Unterlassungszwangs bei der Berufskrankheit Nummer 5101.