Grünes Licht

Bundeskartellamt erlaubt Burda Einstieg bei „IhreApotheken.de“

Mit der Einführung des E-Rezepts wird ein erheblicher Innovationsschub erwartet. Der Pharma-Großhändler NOWEDA und der Burda Verlag planen dafür gemeinsam eine digitale Gesundheitsplattform, für die das Kartellamt jetzt grünes Licht gegeben hat.

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Mit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts wird ein Innovationsschub erwartetet, der für mehr Service sorgen soll.

Mit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts wird ein Innovationsschub erwartetet, der für mehr Service sorgen soll.

© Mohssen Assanimoghaddam / dpa / picture alliance

Bonn. Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die NOWEDA Apothekengenossenschaft eG und dem Burda Verlag fusionskontrollrechtlich freigegeben, wie das Bundeskartellamt mitteilt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei NOWEDA. Das Vorhaben folgt dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln.

Die Plattform „IhreApotheken.de“ von NOWEDA steht mit weiteren Apotheken- und Gesundheitsplattformen in intensivem Wettbewerb, z.B. mit reinen Versandapotheken oder mit „gesund.de“ von Phoenix und Noventi.

Nach wie vor sind die Apotheken im NOWEDA-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen.“

Digitalisierung der stationären Apotheke

Der Pharma-Großhändler NOWEDA ist ein Verbund von mehreren tausend Apotheken und betreibt seit 2019 die Apothekenplattform „Ihre Apotheken.de“. Sie zeigt u.a. die nächstgelegenen, teilnehmenden Apotheken an. Die Plattform ermöglicht eine Suche nach Produkten und Rezepte können in Papierform oder als E-Rezept hochgeladen werden. Die Lieferbedingungen für die bestellten Produkte, also Selbstabholung oder Botenlieferung, hängen von der individuellen Vereinbarung mit der Apotheke ab, heißt es in der Mitteilung.

Der Medienkonzern Burda ist bereits über den Zukunftspakt Apotheke zusammen mit NOWEDA im Digitalisierungsprozess der stationären Apotheken engagiert. Diese Aktivitäten sollen unter dem Dach des geplanten Gemeinschaftsunternehmens vereint werden. Für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen sei es zu früh, so das Kartellamt. Das hänge auch von der zukünftigen Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab.

Hintergrund ist, dass mit der schrittweisen Einführung des E-Rezepts ab diesem Jahr es im Bereich des Vertriebs von Arzneimitteln einen erheblichen Innovationsschub geben könne. Teilweise werde sogar erwartet, dass das E-Rezept zum Game-Changer wird. So könnten die schnelle elektronische Übermittlung, rasche Botendienste und Abholautomaten für mehr Service sorgen.

Verschiedene Akteure entwickeln momentan digitale Angebote in diesem Bereich. Ende 2020 hatte das Bundeskartellamt die Gründung der digitalen Gesundheitsplattform von Phoenix und Noventi unter dem Namen „gesund.de“ erlaubt, die mit dem Verlag Wort & Bild (Apotheken-Umschau) kooperiert. (eb)

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