Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung sollte nach Ansicht von BÄK und Apothekerverbänden geschlechtergerecht umformuliert werden.
Der hessische Apothekerverband geht davon aus, dass im Laufe des Jahres 2023 rund drei Viertel der Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen anbieten werden.