Heilmittelwerbegesetz

„Fragen Sie Ihre Ärztin“ – BÄK, ABDA und Ärztinnen fordern genderneutrale Pflichttexte für Arzneiwerbung

Veröffentlicht:

Berlin. Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung sollte nach Ansicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Apothekerverbänden geschlechtergerecht umformuliert werden.

„Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am Montag. Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei.

Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.

Nur ein HWG-Absatz müsste geändert werden

Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist in Paragraf 4 Absatz 3 die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben.

„Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Dr. Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.

ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ erlaubt sein. (dpa/eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

Mangels geeigneter Studie: Kein Zusatznutzen für Avacopan

Glosse

Markenmedikamente

Kommentare
Dr. Wolfgang Albrecht 27.12.202203:52 Uhr

Hat bisher niemand verstanden.

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa