Heilmittelwerbegesetz

„Fragen Sie Ihre Ärztin“ – BÄK, ABDA und Ärztinnen fordern genderneutrale Pflichttexte für Arzneiwerbung

Veröffentlicht:

Berlin. Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis „Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ in der Arzneimittelwerbung sollte nach Ansicht von Bundesärztekammer (BÄK) und Apothekerverbänden geschlechtergerecht umformuliert werden.

„Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ am Montag. Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei.

Unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, kritisierte sie.

Nur ein HWG-Absatz müsste geändert werden

Im Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist in Paragraf 4 Absatz 3 die Formulierung „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ vorgeschrieben.

„Der Pflichttext sollte durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden“, forderte Reinhardt. Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Dr. Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch „... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach“ zu ergänzen.

ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin“, „Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin“ oder „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker“ erlaubt sein. (dpa/eb)

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Dr. Wolfgang Albrecht 27.12.202203:52 Uhr

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