Die Liste der nicht zu Lasten der Kassen rezeptierbaren Medikamente ist länger geworden. Der G-BA hat seine Arzneimittel-Richtlinie entsprechend ergänzt.
Ein Arzt muss für von MFA gefälschte Rezepte nicht haften, so das Sozialgericht Schwerin in einem Urteil. Somit könne die Krankenkasse auch keinen Regress verlangen.
E-Rezept flächendeckend ab 2024, E-Akte für alle ein Jahr später: Lauterbach ruft Ärzte, Patienten und Kassen zur Aufholjagd bei der Digitalisierung auf. Ein paar Stolpersteine liegen aber noch auf dem Weg.