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Arzneimittel-Richtlinie

G-BA schließt weitere Lifestyle-Präparate von der Verordnung auf Kasse aus

Die Liste der nicht zu Lasten der Kassen rezeptierbaren Medikamente ist länger geworden. Der G-BA hat seine Arzneimittel-Richtlinie entsprechend ergänzt.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat seine Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) um weitere Lifestyle-Präparate aus den verschiedensten Indikationen ergänzt, die niedergelassene Vertragsärzte nicht mehr auf Kasse verordnen dürfen. Nach Paragraf 34 Absatz 1 Satz 7 SGB V sind Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, von der Versorgung nach Paragraf 31 SGB V ausgeschlossen. Zu den Lifestyle-Präparaten zählen insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz, zur Raucherentwöhnung, zur Abmagerung oder zur Zügelung des Appetits, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. (maw)

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