Wochenkolumne aus Berlin
Die Glaskuppel: Lauterbach setzt zum Digitalsprint an
Das elektronische Rezept flächendeckend ab 2024, die digitale Patientenakte für alle ein Jahr später: Der Bundesgesundheitsminister ruft Ärzte, Patienten und Kassen zur Aufholjagd bei der Digitalisierung auf. Ein paar Stolpersteine liegen aber noch auf dem Weg – die Frage der Erstbefüllung der digitalen Akte etwa.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


