Die KV Rheinland-Pfalz prescht in Coronazeiten vor und erlaubt Ärzten und Psychotherapeuten auch die Abrechnung von Gesprächen in der Telefonsprechstunde. Das gilt zunächst bis zum 19. April.
In Rheinland-Pfalz können Praxen befristet bis Ende Juni 2020 Leistungen rund um das SARS-CoV-2 per Videosprechstunde erbringen und abrechnen – ohne spezielle KV-Genehmigung.
In Rheinland-Pfalz haben Regierung und Kliniken ein Maßnahmenpaket beschlossen, um Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu erhöhen. Allein die Zahl der Beatmungsplätze soll auf 1500 steigen.