Rheinland-Pfalz
Telefonsprechstunde: KV erweitert Abrechnungsmöglichkeiten
Die KV Rheinland-Pfalz prescht in Coronazeiten vor und erlaubt Ärzten und Psychotherapeuten auch die Abrechnung von Gesprächen in der Telefonsprechstunde. Das gilt zunächst bis zum 19. April.