Hartmannbund

Videosprechstunde ohne KV-Genehmigung für alle

In Rheinland-Pfalz können Praxen befristet bis Ende Juni 2020 Leistungen rund um das SARS-CoV-2 per Videosprechstunde erbringen und abrechnen – ohne spezielle KV-Genehmigung.

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Mainz. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen sollten dem Beispiel der KV Rheinland-Pfalz folgen und Praxen die Videosprechstunde ohne vorherige Genehmigung vorübergehend erlauben. Das fordert Dr. Christian Schamberg-Bahadorider, Vorsitzender des Hartmannbundes in Rheinland-Pfalz.

In Rheinland-Pfalz können Praxen befristet bis Ende Juni 2020 Leistungen rund um das SARS-CoV-2 per Videosprechstunde erbringen und abrechnen. Normalerweise müssen Praxen dazu ein Prüfverfahren durchlaufen, um dafür eine Abrechnungsgenehmigung von der KV zu erhalten. Die KV Rheinland-Pfalz hatte die Genehmigungspflicht vor Kurzem ausgesetzt.

„Ich denke die derzeitige Krise sollte uns ermuntern, alle Möglichkeiten zu nutzen, kranke und ältere Menschen zu schützen, indem wir überflüssiges Aufsuchen ambulanter und oder stationärer Einrichtungen minimieren“, sagte Schamberg-Bahadori. (ato)

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