Hartmannbund
Videosprechstunde ohne KV-Genehmigung für alle
In Rheinland-Pfalz können Praxen befristet bis Ende Juni 2020 Leistungen rund um das SARS-CoV-2 per Videosprechstunde erbringen und abrechnen – ohne spezielle KV-Genehmigung.
Veröffentlicht:Mainz. Alle Kassenärztlichen Vereinigungen sollten dem Beispiel der KV Rheinland-Pfalz folgen und Praxen die Videosprechstunde ohne vorherige Genehmigung vorübergehend erlauben. Das fordert Dr. Christian Schamberg-Bahadorider, Vorsitzender des Hartmannbundes in Rheinland-Pfalz.
„Ich denke die derzeitige Krise sollte uns ermuntern, alle Möglichkeiten zu nutzen, kranke und ältere Menschen zu schützen, indem wir überflüssiges Aufsuchen ambulanter und oder stationärer Einrichtungen minimieren“, sagte Schamberg-Bahadori. (ato)