Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sollen wieder einen flexibleren Rechtsrahmen bekommen. Die engen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeit, wie sie in Paragraf 73b Absatz 5a kodifiziert sind, sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum 14. SGB V-Änderungsgesetz entfallen.