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Südwesten

DAK wertet ADHS-Vertrag als Erfolg

Vernetzte Behandlung, leitlinienkonforme Therapie: Mehr als 2000 junge ADHS-Patienten werden inzwischen im Rahmen eines Versorgungsvertrags betreut. Seit 2012 beteiligt sich auch die DAK-Gesundheit daran - und zieht ein positives Zwischenfazit.

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STUTTGART. Die DAK-Gesundheit in Baden-Württemberg wertet den ADHS-Behandlungsvertrag, den sie mit der KV Baden-Württemberg geschlossen hat, als Erfolg. Der Versorgungsvertrag nach Paragraf 73c SGB V (Besondere ambulante ärztliche Versorgung) sieht die leitlinienkonforme und vernetzte Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit ADHS vor.

Ziel ist, Symptome und Begleiterkrankungen zu lindern, Betroffene besser in ihr soziales Umfeld zu integrieren, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Fehltage von Kindern - und Eltern - zu reduzieren, teilt die DAK-Gesundheit mit.

Das Behandlungskonzept setzt sich aus mehreren Modulen wie Einzel- und Gruppengespräch, Elterntraining oder Ergotherapie zusammen, die nach Bedarf kombiniert werden können. Der Vertrag stammt aus der KBV-Vertragswerkstatt und wurde im April 2009 erstmals von der KV Baden-Württemberg und anderen Krankenkassen umgesetzt. Vor zwei Jahren kam die DAK-Gesundheit als Vertragspartner hinzu.

Landesweit und über alle beteiligten Kassen hinweg haben bisher 2079 junge Patienten an dem Vertrag teilgenommen. Sie werden von 138 Kinderärzten, 40 Kinder- und Jugendpsychiatern sowie 42 Psychotherapeuten betreut.

Wissenschaftler der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Universität Marburg haben eine Begleitevaluation des Vertrags vorgenommen. Die Studie bezieht sich auf 228 BKK-Versicherte Patienten aus 25 teilnehmenden Praxen, Studienzeitraum war September 2010 bis Februar 2013.

Nach Angaben der Forscher hat sich bei den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen "die Kernsymptomatik verringert, komorbide Störungen sowie die Einbettung (...) in das soziale Umfeld verbessern sich deutlich".

Binnen eines Jahres sei bei der Hälfte der Betroffenen die Symptombelastung ganz oder teilweise zurückgegangen, berichtet die DAK-Gesundheit. Ob die Zahl stationärer Behandlungen reduziert wurde, konnten die Wissenschaftler aufgrund mangelnder Vergleichswerte nicht ermitteln.

Ebenfalls nicht eindeutig nachweisbar waren "systematische Unterschiede zwischen den beiden Studienarmen", also der Regelversorgung und den im ADHS-Vertrag behandelten Patienten. Die Forscher vermuten, dass die Behandler die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten auch für die regelversorgten Patienten übernommen haben.

Baden-Württembergs KV-Chef Dr. Norbert Metke äußerte die Hoffnung, dass sich weitere Praxen dem Behandlungsnetz anschließen, "so dass noch mehr Betroffene die Hilfe bekommen, die sie dringend brauchen". (fst)

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