Hausarztverträge
Koalition will Paragraf 73b flexibilisieren
BERLIN. Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung sollen wieder einen flexibleren Rechtsrahmen bekommen. Die engen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeit, wie sie in Paragraf 73b Absatz 5a kodifiziert sind, sollen nach einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum 14. SGB V-Änderungsgesetz entfallen. Darüber berät am Mittwoch der Gesundheitsausschuss des Bundestages.
Die von der schwarz-gelben Vorgängerkoalition beschlossene Restriktion galt für alle neuen Hausarztverträge ab dem 22. September 2010 sowie für die Verlängerung von Altverträgen. Für Vergütungsvereinbarungen war danach der Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten; das galt als erfüllt, wenn in 73b-Verträgen die KV-Pauschalvergütung zum Maßstab genommen wurde.
Nach jetzigen Planungen können die 73b-Partner flexibel Wirtschaftlichkeitskriterien und Sanktionen vereinbaren. Ferner müssen DMP, soweit sie die hausärztliche Versorgung betreffen, Bestandteil von 73b-Verträgen sein. (HL)