Die Beratungsprotokolle beim Abschluss einer Lebensversicherung wirken auf den ersten Blick wie eine riesige Papierflut. Aber: Wer darauf verzichtet, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Ärzte, die in eine Teilgemeinschaftspraxis eintreten, laufen Gefahr, auch für Behandlungsfehler der Kollegen finanziell gerade stehen zu müssen. Möglich macht es die sogenannte Durchgriffshaftung. Doch das Risiko lässt sich mit einer Zusatzversicherung begrenzen.