Der Konkrete Fall

Verzicht auf Beratungsprotokoll kann teuer werden

Die Beratungsprotokolle beim Abschluss einer Lebensversicherung wirken auf den ersten Blick wie eine riesige Papierflut. Aber: Wer darauf verzichtet, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

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Abschluß einer Versicherung: Das Beratungsprotokoll dient als Beleg.

Abschluß einer Versicherung: Das Beratungsprotokoll dient als Beleg.

© corgarashu / fotolia.com

Frage: Ich möchte eine Lebensversicherung abschließen, und mein Vermittler überhäuft mich mit Bedingungen, Informationen und Regelwerken. Um den Papierwust zu verringern, hat er mir angeboten, auf das Beratungsprotokoll zu verzichten. Ist das sinnvoll?

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Antwort: Wer eine Lebensversicherung abschließen will, sollte sich auf keinen Fall auf einen Verzicht einlassen. Das gilt auch dann, wenn der Versicherungsverkäufer vorschlägt.

"In dem Protokoll müssen Vermittler belegen, dass sie den Kunden ausführlich beraten haben und warum sie dem Kunden zum Kauf dieses oder jenes Vertrags geraten haben", sagt Hans-Ludger Sandkühler, Vorsitzender des Bundesverbands mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler.

Berät der Vermittler nicht oder falsch und ein Schaden tritt ein, hat der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz - wenn er den Fehler mit Hilfe des Protokolls nachweisen kann. Verzichtet er darauf, weil der Vermittler es anbietet, um die Papierflut zu reduzieren, verzichtet er damit auch auf den Anspruch auf Schadenersatz.

Um einen Fehler nachzuweisen, sollten Kunden genau nachlesen, was der Vermittler in das Protokoll geschrieben hat. "Es macht einen Unterschied, ob da nur steht: Versicherer A ausgewählt, weil er ein guter Anbieter ist, oder ob genau festgehalten sei, warum Police A dem Kundenwunsch am besten entspricht", sagt Sandkühler.

 Je detaillierter die Angaben, desto genauer kann der Kunde später nachvollziehen, wo der Vermittler möglicherweise einen Fehler gemacht hat.

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Kommentare
Rudolf Egeler 21.08.201118:43 Uhr

Beratungsprotokoll

Man kann nur allen LV-Kunden raten, diese Protokollpflicht des Beraters sehr detailiert einzufordern. Schließlich erhält dieser auch eine nicht zu geringe Vergütung für seine Vermittlung. Eine Mitschrift wichtiger Aussagen des Vermittlers, die dann ins Potokoll aufgenommen werden müssen,
ist ebenfalls dringend zu empfehlen. Dies gilt besonders dann, wenn einem Abschluss mehrere Beratungstermine vorangehen. Seriöse Vermittler werden
hier nicht nein sagen.

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